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RECHT im Internetmarketing:

erstellt am: 13.12.2014 | von: admin | Kategorie(n): Allgemein, Internet -marketing, Online-Marketing


Allgemeines:

Internetmarketing ist eine hervorragende Möglichkeit um z.B. Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten. Aber es gibt dabei auch zahlreiche Gefahren und Risiken, über die man Bescheid wissen sollte.

1. Anbieterkennzeichnung (Impressum):

Aufgrund fehlendem oder nicht korrekten Impressum kommt es häufig zu Abmahnungen.

Auf folgende Punkte ist im Besonderen zu Achten:

- der Vorname des Betreibers der Webseite oder des Onlineshops darf nicht abgekürzt werden

- enthalten sein müssen Angaben zur Rechtsform und die Vertretungsbefugnis

- es muss vollständige Kontaktdaten beinhalten (damit Kontaktaufnahme zu Ihnen möglich ist)

- Angaben zur Registereintragung und Ihre Umsatzsteuer-ID

- außerdem müssen berufsspezifische Angaben enthalten sein

2. das Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung:

Im Besonderen ist hier auf die Gesetzesänderung (Juni, 2014) zu achten:

- eine veraltete Widerrufsbelehrung muss unbedingt aktualisiert werden

- die Kosten im Falle eines Widerrufs müssen korrekt verrechnet werden

- Umsetzung für Speditionslieferung oder Teillieferung müssen vorhanden und korrekt sein

- eventuelle Einschränkungen des Widerrufs müssen zulässig sein

3. AGB - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Für die AGB gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, sollten aber trotzdem verwendet werden, denn

- Zahlungsbedingungen, Vertragsabschluss, usw. müssen geregelt sein

- mit Hilfe der AGB können Sie sich Vorteile gegenüber gesetzlicher Regelungen erwirken

- es gibt viele Fernabsatzvorschriften (Informationspflichten), die eine AGB voraussetzen

Dann gibt es aber auch noch AGB-Klauseln, die unwirksam sind, z.B.

- unverbindliche Lieferzeiten

- salvatorische Klauseln, die unwirksam sind

- Gerichtsstandvereinbarungen

- Transportgefahr geht auf Kunden über

- Lieferung von gleichwertigen Produkten

- unverbindliche Bilder und Beschreibungen

Außerdem müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen korrekt eingebunden werden, und zwar durch

- der Kunde muss auf die AGB hingewiesen werden

- der Kunde muss die AGB abrufen und lesen können

- der Kunde muss den AGB auch ausdrücklich zustimmen

4. Bestellbutton:

der Button muss dabei:

- korrekt beschriftet sein (z.B. Kaufen, ..)

- korrekt in der Bestellseite eingebunden sein

- auch bei Dienstleistungen korrekt eingefügt sein

- und es müssen Details betreffend der Ware korrekt sein

5. Lieferzeiten:

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Ware sofort verfügbar (innerhalb 5 Tagen) ist. Bei längerer Lieferzeit muss der Kunde gesondert darauf hingewiesen werden. Angaben von „ca.“ sind grundsätzlich nicht erlaubt.

6. Preisangaben:

Im Besonderen müssen dabei die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) korrekt angegeben werden, sowie die Versandkosten und die Grundpreise.

7. Datenschutzerklärung:

Im Rahmen der Datenschutzerklärung muss dem Webseitenbesucher der Umgang mit den personenbezogenen Daten mitgeteilt werden. Werden personenbezogene Daten weitergegeben, so muss der Kunde dazu gesondert zustimmen. Auch über die Verwendung von Google Analytics muss der Kunde aufgeklärt werden.

8. Newsletter:

Newsletter zählen nach wie vor zu den wichtigsten Marketingmaßnahmen. Dabei müssen aber zahlreiche Punkte beachtet werden.

- Double Opt In - Verfahren: Der Newsletter-Empfänger muss dem Emailempfang durch Bestätigen seiner Emailadresse mittels Bestätigungsmail ausdrücklich zustimmen

- der Emailempfänger muss dem Empfang jederzeit und einfach widersprechen können (sich aus der Liste austragen)

- es muss im Email ebenfalls ein Impressum vorhanden sein

- auch die Preisangaben müssen korrekt sein

9. Texte, Fotos und Videos:

Bei übernommenen Texten, Fotos und Videos muss unbedingt darauf geachtet werden, ob diese rechtlich geschützt sind. Ein Zuwiderhandeln kann sowohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht, als auch ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Gesetze sein.

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Ing. Schönberg Christian

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