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3D-Modelle (.stl) im Browser laden

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In den meisten 3D-Programmen lassen sich die erstellten Modelle als .stl-Datei exportieren. Damit man sich solche 3D-Modelle ansehen kann, benötigt man einen Viewer. Aber auch im Webbrowser lassen sich diese ansehen.

Wählen Sie einfach eine STL-Datei von Ihrem PC aus und klicken dann auf „.. laden„.

Außerdem können Sie mit Klicken und Ziehen der Mouse das 3D-Modell zoomen bzw. verschieben.

 

und hier wie immer ein Glitze-Kleines-Bisschen Werbung :-(

3D-Modell im Browser laden


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Christian Schönberg (privater Blogartikel)

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Flug-Drohnen:

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Flug-Drohne sind sogenannte unbemannte Luftfahrzeuge. Diese werden entweder über einen Computer oder über eine Fernsteuerung gesteuert. Im Privatbereich werden oftmals sogenannte Quadrocopter genutzt. Diese haben zumeist auch eine eingebaute Kamera mit Aufnahmefunktion.

Wichtig zu beachten: In Österreich gibt es dabei seit 1.1.2014 einen eigenen Paragrafen im Luftfahrtgesetz. Das Luftfahrtgesetz gilt nur für Drohnen, mit einer maximalen Bewegungsenergie von über 79 Joule. Also für kleinere Drohnen bis ca. 250 Gramm Gewicht und einer maximalen Flughöhe von 30m, sowie einem direkten Sichtkontakt (geringe Entfernung) ist keine Bewilligung (Stand 2014) durch die Flugbehörde „Austro Control“ notwendig. Natürlich ist aber wie bei jeder Videoaufnahme auch, das Datenschutzgesetz, usw. einzuhalten. In Deutschland gibt es wiederum eigene Regelungen.

Darunter habe ich eine solche Flug-Drohne getestet. Diese bewegen sich zwar aufgrund des geringen Gewichtes sehr wackelig in der Luft. Aber genau aufgrund dieses geringen Gewichtes von weniger als 250 Gramm, ist diese auch nicht bewilligungspflichtig. Es sollte aber trotzdem darauf geachtet werden, dass auch für kleine Drohnen eine bestehende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, da auch bei einem ungewollten Absturz aus 30m (z.B. wenn Akku leer bzw. ein Gegensteuern aufgrund starkem Gegenwind für eine Landung nicht mehr möglich ist) bereits ein erheblicher Sachschaden entstehen kann. Über Personen oder in besiedelten Gebieten darf ohne Genehmigung und Bewilligung durch die Flugbehörde „Austro Control“ grundsätzlich nicht geflogen werden (Stand 2014).

 

ein Foto dieses Minikopters können Sie hier sehen,

Flug-Drohne Hubsan h107d

 

und eine Beispielaufnahme in diesem Clip.

und hier wie immer ein Glitze-Kleines-Bisschen Werbung 🙁

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